Schwangerschaft

Mit Feststellen Ihrer Schwangerschaft haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Schwangerschaftsvorsorge und Hebammenbetreuung.

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Die Vorsorgen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach in 2-wöchigem Abstand.

Alle Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der notwendigen Blutabnahmen und das Ausstellen des Mutterpasses, können von den Hebammen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Nur einen Ultraschall können wir nicht durchführen.

Die Befunde, wie z.B. Wachstum, Lage und Herztöne Ihres Kindes, Blutdruck, Urin- und Blutuntersuchungen, werden gemeinsam besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Untersuchungen bei der Hebamme oder im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt/ärztin durchführen lassen.

Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Frauenarzt.

Auch bei Beschwerden, Beckenendlage oder Fragen haben Sie Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.